Das ist Sache: Die EKS ist ein Unternehmen unter der Kontrolle des Kantons Schaffhausen. Sie hat einen Leistungsauftrag im Bereich der Elektrizitätsversorgung und ist mit einem Monopol in diesem Bereich ausgerüstet. So weit, so gut. Aber die EKS ist auch ein Staatsunternehmen, und als dieses hat die EKS versucht, in andere Märkte einzudringen und dort private Unternehmen zu verdrängen. Dafür hat sie ihre Monopolvorteile eingesetzt. Im August 2016 schrieben die Elektrizitätskraftwerke des Kantons Schaffhausen, ein Staatsunternehmen mit Monopolbereich in Sachen Strom, ihre Kundinnen und Kunden mit einer Offerte an, ihre Häuser mit Solarzellen zu bestücken. Es handle sich um ein «Spezialangebot für EKS-Stromkunden».
Das finden wir problematisch Mit dieser Offerte bewegt sich die EKS im Wettbewerb. Wenn es dabei zu Werbezwecken die eigene Kundenkartei aus dem Monopolbereich benutzt, verstösst das gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Der Brief mit einem «Spezialangebot für EKS-Stromkunden» belegt diese Benützung von Monopoldaten, um in den Wettbewerb zu drängen. Nach dem Gesetz ist das verboten. Innert kürzester Zeit konnte die EKS ihren Marktanteil im Photovoltaik-Markt erheblich steigern, nämlich von 0 auf 33 Prozent. Wie die EKS selber zugibt, erfolgte diese Steigerung «zum Schaden» lokaler KMU. Dabei ist, einmal mehr, darauf hinzuweisen, dass die Steigerung nicht aufgrund besserer oder günstigerer Angebote erfolgte, sondern auf die Verwendung von Monopoldaten zurückgeht. EKS hätte damit nicht nur gegen das geltende Gesetz verstossen, sondern auch noch einen unlizenzierten Partner gewählt. Im Juli 2017 wurde deshalb gegen die EKS beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) eine Anzeige eingereicht mit dem Ergebnis, dass die EKS ihre Expansion mit dubiosen Partnern durchführte und das Resultat Pfusch war. Entsprechend befand das ESTI. Zudem büsste das Bundesamt für Energie Kadermitarbeitende des EKS wegen Missbrauchs von Kundenadressen aus dem Monopolbereich.